Weitere Informationen und Downloads

GEWÄHRLEISTUNG

Bei allen am Bau Beteiligten ist wichtig direkt am Anfang Klarheit und Verbindlichkeit über den Rahmen der Gewährleistungspflicht zu erhalten. Bei Bauwerken besteht eine gesetzliche Gewährleistung nach VOB / Teil B / § 13 Mängelansprüche von 4 Jahren nach Abnahme der Leistungen. Dies gilt nur insoweit vertraglich keine andere Verjährungsfrist vereinbart wurde. Wenn die VOB nicht Vertragsbestandteil ist, gilt gemäß BGB § 638 eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren. Die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen beginnt grundsätzlich mit der Abnahme der Bauleistung. Die Leistungen der estecasa Bauberatung GmbH mit ihren Bauexperten haften nur für Fehler in der Planung, Beratung oder Betreuung, also für Fehlleistungen die wir selbst erbracht haben. Um diesen Schaden abzuwenden sind wir ausreichend gegen alle entspr. Belange versichert.

GESETZE UND VERORDNUNGEN

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
Vergabeverordnung (VgV)
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
AGB-Gesetz
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Gewerbeordnung (GewO)
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau)
Baustellenrichtlinie EG-92/57/EWG
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)