Bei kleineren Schäden oder Mängeln an Bauteilen, Häusern oder in oder an Wohnungen reicht zur Feststellung der Ursache häufig eine gutachtliche Stellungnahme und Beurteilung aus.
Wichtig für den Auftraggeber ist, dass die gutachtlichen Stellungnahmen oder Bauschadensgutachten innerhalb von 15 Tagen nach dem Ortstermin fertig gestellt sind.
Wir begleiten Sie auch gern bei der Durchsetzung ihrer Forderungen und sprechen gemeinsam mit Ihnen und ihrem Bauträger, Bauunternehmer oder Architekten.