Sicherheit / Gesundheitsschutz
Zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen übernehmen die estecasa Bauspezialisten mit entspr. Kenntnissen nach RAB 30 als SiGeKo die Koordination gem. Baustellenverordnung in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz. Gem. der EU-Baustellenrichtlinie überträgt der Bauherr dem estecasa SiGeKo alle entspr. Aktivitäten: SiGe-Plan, Vorankündigung, Koordinator, Baustellenbegehungen, Unterlage.
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Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) ist auf Grundlage des § 19 des Arbeitsschutzgesetzes durch die Bundesregierung erlassen worden und seit 1998 in Kraft...
Der Koordinator unterstützt im Rahmen seiner Aufgaben den Bauherrn und die sonstigen am Bau Beteiligten bei ihrer Zusammenarbeit hinsichtlich der der Einbindung von Sicherheit und Gesundheitsschutz sowohl während der Planung als auch während der Ausführung des Bauvorhabens...