Gem. der EU-Baustellenrichtlinie überträgt der Bauherr dem estecasa SiGeKo alle entspr. Aktivitäten: SiGe-Plan, Vorankündigung, Koordinator, Baustellenbegehungen, Unterlage.
Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) ist auf Grundlage des § 19 des Arbeitsschutzgesetzes durch die Bundesregierung erlassen worden und seit 1998 in Kraft...
Der Koordinator unterstützt im Rahmen seiner Aufgaben den Bauherrn und die sonstigen am Bau Beteiligten bei ihrer Zusammenarbeit hinsichtlich der der Einbindung von Sicherheit und Gesundheitsschutz sowohl während der Planung als auch während der Ausführung des Bauvorhabens...