Tätigkeiten des SiGeKo

Lt. Baustellenverordnung werden die Pflichten eines Koordinators in notwendige Tätigkeiten a) der Planungsphase und b) der Ausführungsphase unterteilt.

Zur Planungsphase gehörende Tätigkeiten sind insbesondere:

Zur Ausführungsphase gehörende Tätigkeiten sind insbesondere: